Gerichtsbeschluss Mandatswechsel Kreistag Mittelsachsen
14.07.25 –
Mit Schreiben vom 03. Juli hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, den Antrag des Landkreises Mittelsachsen abzulehnen. Der Kreistag hat bei seiner Entscheidung zu wichtigen Hinderungsgründen kein Ermessensspielraum. Vermutlich tritt der Mandatswechsel dennoch nicht automatisch ein. Es ist davon auszugehen, dass die Landesdirektion nun zeitnah eine Ersatzvornahme macht und selbst den Mandatswechsel vollzieht. Dazu äußern sich Michael Seidel und Markus Scholz wie folgt:
Michael Seidel ist erleichtert und sagt: "Ich fühle mich in meiner rechtlichen Auffassung des Sachverhalts bestätigt.
Zugleich bin ich immer noch verärgert über den Umgang des Kreistags mit meiner begründeten Ablehnung des Mandates und der Verhinderung eines Nachrückers - so geht man nicht mit Ehrenamtlichen um!"
Markus Scholz, Vorsitzender der Bündnisgrünen in Mittelsachsen ergänzt: "Der Landkreis und der Kreistag hatten dreimal die Gelegenheit, eine rechtmäßige Entscheidung zu treffen, dreimal wurde stattdessen rechtswidrig entschieden und verhindert, dass Herr Seidel aus wichtigen Gründen aus dem Kreistag ausscheiden darf. Wir haben mehrfach auf die drohenden Kosten mit Sondersitzung und Gerichtskosten angesichts klammer Kassen des Landkreises hingewiesen - vergeblich. Ich hoffe und erwarte, dass sich der Landkreis nun um die wirklich dringenden Dinge in Mittelsachsen kümmert und seine begrenzten Finanzen und zeitlichen Ressourcen sinnvoller einsetzt."
Hintergrund
09.06.2024 Kommunalwahlen - Michael Seidel wird als Stadtrat in Burgstädt und als Kreisrat gewählt
kurz darauf: Michael Seidel macht Hinderungsgründe für das Kreistagsmandat geltend (veränderte berufliche Situation, über zehn Jahre Stadtrat in Burgstädt)
14.08.2024 konstituierende Sitzung Kreistag, Mehrheit der Kreisräte erkennt Hinderungsgründe nicht an, bei anderen Mandatsträgern jedoch schon
11.12.2024 Sitzung Kreistag, Hinderungsgründe werden zum zweiten mal von einer Mehrheit nicht anerkannt
22.01.2025 Sondersitzung des Kreistags auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen aufgrund von rechtswidrigen Beschlüssen, Hinderungsgründe werden zum dritten Mal von einer Mehrheit nicht anerkannt; Landrat wird von einer Mehrheit des Kreistages ermächtigt, gegen den Freistaat Sachsen verwaltungsrechtliche Mittel einzulegen
03.07.2025 Verwaltungsgericht Chemnitz lehnt den Antrag des Landkreises Mittelsachsen ab, der Landkreis muss die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten von Herrn Seidel tragen.